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Mitglieder-Information: Relevante Fristen

Wir nähern uns mit großen Schritten dem Jahresende und deshalb sei an dieser Stelle auf zwei Fristen hingewiesen, die laut unseren Statuten für unsere Mitglieder von besonderem Belang sind:

Beitragszahlung:
  
Die Zahlung des Jahresbeitrags für das Jahr 2025 hat bis zum 1. Dezember 2024 zu erfolgen. Falls ihr nicht ohnehin einen Dauerauftrag eingerichtet habe, dann könnte ihr in eurem Onlinebanking eine Terminüberweisung tätigen, um den Termin nicht zu verpassen. Bitte zahlt pünktlich und erspart es unserem Schatzmeister, ausstehenden Beiträgen hinterher rennen zu müssen.

Sollte aus wichtigen Gründen eine Beitragszahlung nicht möglich sein, dann sucht bitte von euch aus das Gespräch mit dem Vorstand, um eine Lösung zu finden.

Kündigungsfrist:
  
Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich und bis spätestens 31.10.2024 erfolgen, eure Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten endet dann am 31.12.2024. Nach dem 31.10.2024 eingehende Kündigungen werden entsprechend erst zum 31.12.2025 wirksam, der Jahresbeitrag für das Folgejahr muss dann in voller Höhe geleistet werden.

Und auch hier die Bitte: Wenn irgendwo die Säge klemmt, dann redet vorher mit dem Vorstand, bevor ihr am Ende wegen einer unüberlegten Kündigung ohne Verein und ohne Trainingsmöglichkeit dasteht.

Der Gesetzgeber hat die Bescheinigung des Nachweiseses des „regelmäßigen Trainings“ mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen an die Schießsportvereine delegiert. Kann dieser Nachweis mangels Vereinszugehörigkeit nicht erbracht werden, kann dies zum Widerruf der für den Bedürfnisgrund „Schießsport“ erteilten Waffenbesitzkarte(n) führen und ihr müsst in diesem Fall die darauf eingetragenen Waffen unbrauchbar machen lassen oder einem Berechtigten überlassen.