Landesschützentag & Treffen Sächsischer Schützenvereine 2024 in Kamenz
– Böller- & Salutschießen zum Schützenapell & Schützenumzug –
02.02.2024, SSB- Der 22.Landesschützentag & das 18. Treffen Sächsischer Schützenvereine findet am 17.08.2024 in Kamenz statt. Wir freuen uns auf einen ereignisreichen Tag und hoffen auf ein zahlreiches Kommen! Unter folgendem Link werden wir kontnuierlich auf diesen Höhepunkt unseres Landesverbandes informieren! Für das Böller- & Salutschießen zum Schützenapell & Schützenumzug, sowie das Führen von Hieb- und Stichwaffen am gesamten Tag hat das Landratsamt Bautzen folgende Auflagen mitgeteilt.
Es sind folgende Dokumente auszufüllen und über den SSB einzureichen: Das erste Dokument ist die Einholung der Vollmachten durch den SSB für jeden einzelnen Schützenverein, um die Schießerlaubnis zu beantragen und in Empfang nehmen zu können. Die zweite Anlage ist eine Excel-Datei mit 2 Tabellenblätern (Tabellenblat 1 als Übersicht der teilnehmenden Vereine, welche am Schießen teilnehmen und deren jeweilige Leiter der Salut-/Vorderladerkommandos; Tabellenblat 2 als Übersicht der teilnehmenden Schützen am Salut-/Vorderladerschießen).
https://www.saechsischer-schuetzenbund.de/aktuelles/landesschuetzentag-treffen-saechsischer-schuetzenvereine/22-landesschuetzentag-18-treffen-saechsischer-schuetzenvereine/
Die beiden Dateien benötigen das Landratsamt Bautzen vollständig mit dem Antragsformular für das Schießen außerhalb von Schießstäten (Antragsformular zu finden unter
htps://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=32_Schusswaffe_10&formtecid=11&areas hortname=14272)
Diese Formulare müssen bis spätestens zum 25.03.2024 beim Landratsamt Bautzen vorliegen. Hintergrund der frühen Antragsstellung ist die Beteiligung von weiteren Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsabfrage der einzelnen teilnehmenden Schützen, welche einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden und hat zur Folge, dass zu dieser Veranstaltung nur registrierte Formationen und Schützen das Böllern- und Salutschießen, sowie das Führen von Hieb- und Stichwaffen erlaubt ist.
Vollmacht für SSB-Vereine…
Abfrage der Teilnehmer am Böller-& Salutschießen…