Das Jahresende rückt näher. Bitte denkt daran, dass der Jahresbeitrag für das kommende Jahr gemäß unserer Finanzordnung bis zum 10. Dezember 2022 bezahlt werden muss. Die pünktliche Beitragszahlung ist eine Bringschuld jedes Mitglieds. Es ist also nicht die Aufgabe des Schatzmeisters, euch daran zu erinnern, sondern eine bei Vereinsbeitritt übernommene Pflicht jeden Mitglieds. Sollten sich eure wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert haben oder aus anderen Gründen eine reguläre Beitragszahlung nicht möglich ist, so sucht bitte rechtzeitig das Gespräch mit dem Vorstand, damit gemeinsam eine für alle Beteiligten tragbare Lösung gefunden werden kann.
Ein Austritt aus unserem Verein ist satzungsgemäß dem Vorstand schriftlich bis zum 31.10.2022 zu erklären. Termine für eventuell noch zu erbringende Arbeitsstunden können nach Absprache mit dem Vorstand individuell vereinbart oder durch Zahlung der Arbeitsstundenpauschale ausgeglichen werden.
Achtung: Nach dem 31.10.2022 eingehende Austrittserklärungen sind erst zum Ende des Folgejahrs wirksam und entbinden nicht von der Beitragszahlung und den zu leistenden Arbeitsstunden bzw. deren Ausgleich durch Zahlung der entsprechenden Arbeitsstundenpauschale.
Bitte beachtet, dass wir die Beendigung der Mitgliedschaft der zuständigen Behörde melden müssen. Falls ihr im Besitz entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. entsprechender erlaubnispflichtiger Sportwaffen seid und anschließend ohne Schießsportverein dasteht, wird die Behörde wegen Wegfall des Bedürfnisses eure Waffenbesitzkarte(n) widerrufen. Das heißt, die erworbenen Sportwaffen müssen Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden.
Bitte zögert nicht, euch bei Rückfragen sofort an den Vorstand zu wenden.