Ab sofort ist ein Training unter Beachtung der 3G-Regel auch für Gastschützen wieder möglich. Auf Grund der noch eingeschränkten Trainingszeiten genießen Vereinsmitglieder jedoch Vorrang.
Für den Innenbereich (Vereinsheim) gilt derzeit noch 2G.
Testnachweise werden allerdings nur anerkannt, wenn diese von Testzentren oder Apotheken stammen. Privat oder auf der Arbeitsstätte durchgeführte Selbsttests dürfen nicht anerkannt werden.