Eingeschränkter Trainingsbetrieb ab 20. März möglich!

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist ab Sonnabend, dem 20. März 2021, auf dem Feuerwaffenschießstand  bis auf weiteres wieder ein eingeschränkter Trainingsbetrieb möglich:

  • Gilt für reguläre Trainingstermine ab 20.03. gem. Schießleiterplan,  Bogenschützen können Sonntags trainieren
  • Zutritt zum Feuerwaffenschießstand haben gleichzeitig vier Personen, die beiden Schießleiter und zwei Schützen, beim Bogenschießen zwei Schützen
  • wer nicht nicht schießt, wartet unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen draußen
  • Die Schießzeit beträgt zunächst jeweils 20 Minuten, um einen möglichst hohen Durchsatz zu ermöglichen
  • Schwerpunkt ist der Nachweis von regelmäßigem Training, dazu reichen auch ein paar Schüsse. Es müssen keine kompletten Wettkampfserien geschossen werden
  • Je nach Andrang entscheidet der verantwortliche Schießleiter operativ, ob die Schießzeit verlängert werden kann
  • Mitglieder, deren erste waffenrechtliche Erlaubnis länger als zehn Jahre besteht, werden gebeten, nachweispflichtigen Schützenschwestern und -brüdern Vorrang zu gewähren
  • Für Gastschützen besteht derzeit wegen der extrem knappen Kapazitäten keine Möglichkeit zur Teilnahme am Training, Mitglieder haben Vorrang
  • Schwarzpulvertraining findet noch nicht statt
  • Diese Regelung gilt ausschließlich für den Feuerwaffenstand. Der Druckluftstand hat noch keine Freigabe zur Öffnung.
  • Kontaktverfolgungsformular muss ausgefüllt werden

Einzeltrainings in der Woche sind nach 16.00 Uhr möglich, aber ausschließlich nach vorheriger Voranmeldung bei Thomas Reinecke. Ansonsten gelten dann auch die o. g. Vorgaben.

Kurzfristige Änderungen möglich – entsprechende Hinweise auf der Homepage und in der WhatsApp-Gruppe beachten!

Nachtrag:
Da der Sonntag ohnehin nicht fürs Feuerwaffentraining genutzt werden kann, steht dieser Tag den Bogenschützen zur Verfügung. Die Freigabe erfolgt auch hier für jeweils zwei Schützen gleichzeitig auf dem Stand, Schießleiter sind nicht erforderlich. Ansonsten gelten die o. g. Vorgaben.

Nachtrag 19.03.2021:
Alle am Schießen teilnehmenden Personen, aktive Schützen wie Funktionspersonal, müssen ein Kontaktverfolgungsformular ausfüllen. Bitte möglichst vorab ausdrucken, mit zum Stand nehmen und dem Schießleiter übergeben.

Download: Formular Kontaktverfolgung