Unser Verein verzeichnet seit Jahren einen ungebrochenen Zulauf an Interessenten und neuen Mitgliedern. Dennoch muss auch von Zeit zu Zeit auch auf das Thema „Beendigung der Mitgliedschaft“ eingegangen werden.
Gemäß Beschluss der Halbjahresversammlung vom 23.08.2019 ist die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres zu erklären, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr. Zur Beitragspflicht gehört auch die Ausgleichszahlung für Arbeitsstunden, sofern diese nicht geleistet wurden bzw. werden.
Die Beitragsschuld ist eine Bringschuld. Es ist nicht am Schatzmeister, einem säumigen Zahler hinterherzurennen, sondern Pflicht des Mitglieds, die Zahlung fristgemäß zu leisten. Es kann auch jedem passieren, dass man durch das Eintreten ungeplanter Ereignisse in einen finanziellen Engpass gerät. Hier findet sich auch immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Aber auch hier gilt, das jeweilige Mitglied muss von sich aus aktiv werden und das Gespräch mit dem Vorstand suchen, nicht umgekehrt.
Mögliche Folgen beachten!
Bitte beachtet auch, dass der Verein jeden Austritt an das Ordnungsamt melden muss. Als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis mit dem Bedürfnisgrund „Sportschießen“ ist dieser Bedürfnisgrund, sofern man nicht noch in einem weiteren Schießsportverein ist, mit dem Austritt entfallen.
Damit kann die für die waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde die erteilte Erlaubnis widerrufen. Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um „Kurzmitgliedschaften“, die ausschließlich dem Zweck des Waffenerwerbs dienten, einen Riegel vorzuschieben.
Sparen durch Vereinswechsel?
Auch wenn die Zeiten der „Geiz ist geil“-Mentalität schon lange vorbei sind, so kommt es doch immer wieder vor, dass eine Mitgliedschaft oft vorschnell gekündigt wird, weil man in einem anderen Verein bzw. Verband angeblich „viel günstiger“ Mitglied werden könne.
Das mag für den reinen Jahresbeitrag auch zutreffen. Übersehen wird dann aber meistens, dass der „preiswerte“ Verein über keine eigene Schießstätte verfügt und bestenfalls ein Kooperationsvertrag zur stundenweisen Nutzung der Schießsstätten anderer Vereine besteht.
Eine große Entfernung und/oder ungünstige und starre Trainngszeiten zwingen dann oft, auf andere Schießstände auszuweichen, wo dann schnell mal Gast- bzw. Standgebühren von 20 Euro und mehr pro Training fällig werden. Falls man als Gastschütze überhaupt noch auf fremde Stände gelassen wird, da die kaum ausgeweiteten Schießstandkapazitäten durch den Boom beim Sportschießen einer deutlich gestiegenen Nachfrage gegenüberstehen.
Viele Vereine, so wie wir auch, räumen ihren Mitgliedern bei der Standnutzung Vorrang ein. Ist der Stand belegt, müssen Gastschützen warten oder unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Den Verein wegen vermeintlicher „Einsparpotenziale“ in der aktuellen Situation zu verlassen bzw. zu wechseln, kann sich also ganz schnell als Eigentor erweisen. Vereine mit eigenen Schießsstätten sind voll, oft wurden Aufnahmestopps verhängt bzw. das Interesse durch drastisch gestiegene Aufnahme- bzw. Gastgebühren über die Preise reguliert. Auch deshalb sollte man es sich mindestens zweimal überlegen, ob man das Risiko, plötzlich ohne Verein oder Trainingsmöglichkeit dazustehen, wegen der Aussicht auf ein paar vielleicht einzusparende Euros eingehen möchte.
Falls es in diesem Zusammenhang Fragen gibt, so könnt ihr euch jederzeit an den Vorstand wenden.