Folgende Punkte bitte beachten bzw. umsetzen:
Zahlung Mitgliedsbeitrag:
Gemäß unseren Statuten ist der Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahre bis
spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres
zu leisten. Es empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Auch für den Fall einer finanziellen Notlage finden wir eine Lösung. Geht in diesem Fall aber bitte rechtzeitig von euch auf unseren Schatzmeister zu und wartet nicht, bis ihr gemahnt werden müsst.
Vereinsaustritt:
Gemäß Beschluss zur Jahreshauptversammlung am 19.02.2018 ist ein Vereinsaustritt bis spätestens zum 30. November des laufenden Jahres zu erklären. Geht die Austrittserklärung nach diesem Datum ein, so ist wird diese erst zum Ende des Folgejahres wirksam und der Beitrag für das Folgejahr ist in voller Höhe fällig.
Blendentreffer:
Die Schießleiter sind angehalten, bei Blendentreffern die festgelegte Reparaturpauschale i. H. von € 20,00 auch vom Verursacher einzufordern bzw. zu kassieren. Hier scheint der eine oder andere Flintenschütze ein Problem mit der korrekten Zielaufnahme zu haben…
Vielen Dank!